Blauzungenkrankheit ???
Vogelgrippewahnsinn in Aktion.
Damit ein bisher von derartigem
Wahnsinn Betroffener einen Einblick in das mögliche Geschehen bekommen kann,
gebe ich hier den Bericht vom Vogelmassaker in Thüringen wieder:
aus
Leben mit Zukunft 5/2007
Inhaber: Dr. Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Straße 1 B, 70176
Stuttgart Herausgeber: klein-klein-verlag
Ausbruch der Vogelgrippe durch Bürgerinitiative
verhindert ?
(von Eva-Maria Oeser)
Seit Jahren sind WHO-Pläne bekannt, ausgehend von
einer Übertragung der Vogelgrippe“ auf den Menschen, eine weltweite
Grippepandemie auszurufen. In diese Richtung erfolgt auch die Medienarbeit.
Kürzlich war die Geflügelkeulung in Tschechien. Der Bevölkerung wurde Tamiflu
verabreicht, von dem bekannt ist, dass es genau die Symptome verursacht, die als
Influenza bzw. Grippe (auf den Menschen übergesprungene Vogelgrippe) gedeutet
werden können.
Vom 6. bis zum 9.7.2007 fand in Thüringen eine
Geflügelkeulung statt, der etwa 1300
ausschließlich privat gehaltene Tiere, teils seltener Geflügelrassen, zum Opfer
fielen. Dies geschah in regelrechten Überfällen auf 8 kleine Dörfer, teils
mitten in der Nacht, ohne Vorwarnung oder auch nur Vorlage einer Verordnung (!).
Halter und Züchter wurden teilweise aus den Betten geholt. War niemand zu Hause,
wurde sogar eingebrochen um die Tiere zu töten. Alle betroffenen Bürger und
Anwohner waren schockiert.
Der Vorgang
ereignete sich nur wenige Kilometer von mir entfernt, so dass ich mit
den Betroffenen Kontakt aufnehmen konnte und umgehend bis in viele Einzelheiten
informiert war. Ablauf und Begleitumstände waren teilweise mehr als mysteriös.
Ein Newsletter (Nr.
21) zu diesem Thema ist am 28.07.2007 erschienen.
Ausgangspunkt des
Geschehens war Wickersdorf, wo eine anthroposophisch orientierte
Lebensgemeinschaft mit behinderten Menschen aus therapeutischen Gründen Tiere
angeschafft hatte, 5 Gänse und 5 Enten.
Am 2. Juli, 3 Wochen
nach deren Kauf, verstarb eines der Tiere und wurde von der Einrichtung
pflichtbewusst in ein Labor gegeben. Nachdem entsprechend einer Information von
„ProVieh“ das Labor in Bad Langensalza zunächst keine H5N1-Diagnose gestellt
hatte, wurde das Tier am 05.07.2007 an das Friedrich-Löffler-Institut
weitergeschickt, darüber wurde das hiesige Landratsamt (Saalfeld-Rudolstadt)
informiert.
Das begründete beim
Veterinäramt einen „Tierseuchenverdacht, dass die klassische Geflügelpest
ausgebrochen sein kann“, so wörtlich Amtstierarzt Stephan Zschimmer.
Wegen des mir
bereits bekannten Umstandes, dass die für derartige Übergriffe geforderte
Rechtfertigungsgrundlage in Form einesempirisch-wissenschaftlichen
Virennachweises nicht vorhanden ist, erstattete ich nach einigen Erkundigungen
bei direkt Betroffenen am 13.07.2007 Anzeige bei der örtlichen Polizei in
Rudolstadt (Aktenzeichen TH1609-007744-07/5) und informierte darüber auch die
örtliche Presse. Nach Zeitungsartikeln, die durchblicken ließen, dass die
Züchter zwar wegen des unersetzlichen Schadens grollen, die Staatsmacht
aber formell wohl im Recht sei, setzte ich mich mit dem zuständigen Redakteur
der Ostthüringer Zeitung (OTZ) in Verbindung und sprach ihn auf die strittige
Nachweislage bezüglich des behaupteten Virus hin an. Meine Anzeige hatte ich ihm
bereits zugestellt. Er veröffentlichte diese Anzeige am 25.07.2007 in
wesentlichen Zügen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist das in Sachen Presse
geradezu eine Sensation. Dafür sei ihm an dieser Stelle gedankt.
Bedeutendstes
Ergebnis der Geflügelkeulung war jedoch die spontane Bildung einer
Bürgerinitiative „BI-Vogelgrippe“, die die Zeugenaussagen sammelte, sich
umfassend über die Hintergründe und Zusammenhänge informierte, die
Verantwortlichen öffentlich massiv für ihr Vorgehen anprangerte und eine
Versammlung vor Ort anberaumte, zu der diese Rede und Antwort stehen sollten.
In fast nicht zu
überbietender Arroganz verwahrte sich die „Staatsmacht“ öffentlich dagegen, vom
Volk zu einem aus dem Volk festgesetzten Termin zu erscheinen (OTZ: „Landratsamt
reagiert gereizt auf Vogelgrippe-BI“). Statt dessen organisierte das Landratsamt
seinerseits einen Termin am 26.07.2007 in Kleingeschwenda, um der BI den Wind
aus den Segeln zu nehmen und die Aktion im Nachhinein zu rechtfertigen.
Doch diese Versammlung nahm einen anderen Verlauf
als vorgesehen ...
Sie begann als
Informationsveranstaltung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt zur Erläuterung
der umstrittenen Maßnahmen. Anfangs wurde noch unter zunehmend geäußertem Unmut
die Disziplin gewahrt, der Amtstierarzt Stephan Zschimmer, der es nicht einmal
nötig hatte, zum besseren Verständnis in den hinteren Reihen aufzustehen, las
trotz immer wieder geäußerter Proteste an dieser Vorgehensweise die offizielle
Version der Vorgänge vom Blatt und dramatisierte die angeblich vorhandene
Gefahr, unterbrochen von Gelächter und Zwischenrufen.
Der massive
Übergriff der Behörden in die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte von Bürgern
wurde mit einer extremen Ansteckungsgefahr zu rechtfertigen versucht, wobei von
einer Inkubationszeit von Stunden bis wenigen Tagen, abenteuerlichen
Übertragungswegen und unberechenbarem Seuchengeschehen unter Wildvögeln
gesprochen wurde und man einer Infektion angeblich waldbrandartig
hinterhergelaufen wäre (zur Erinnerung: die Gans hatte 9 völlig gesund
gebliebene Mitbewohner im Stall).
Nach etwa einer
halben Stunde platzte den anwesenden Züchtern und Haltern jedoch endgültig der
Kragen und man entzog dem Amtstierarzt kurzerhand das Wort, man sei nicht
gekommen, um sich ein Referat anzuhören.
Der letzte Versuch,
die Versammlungsleitung in der Hand zu behalten, mit der Androhung, man könne
auch wieder gehen, wurde lautstark aus dem mit etwa 100 Personen vollbesetzten
Saal abgepfiffen und es klang vernehmlich: „Dann müsst ihr erst mal an uns
vorbei!“
Ab jetzt wurde die
Veranstaltung als Verhör und Anklage durch die örtlichen Züchter und Halter
sowie des Rassegeflügelzüchtervereins, von dem sogar Vorstandsmitglieder von
weit außerhalb kurzfristig angereist waren, gegen die Verantwortlichen vor Ort
weitergeführt.
Die vorher gemachten
Ausführungen wurden richtiggestellt. Es wurde massive Kritik an Vorbereitung,
Ablauf und Art und Weise der Maßnahme geäußert. Es wurden unbequeme Fragen
gestellt und nachdrücklich auf deren Beantwortung bestanden.
Der Virennachweis
wurde von den geschädigten Geflügelhaltern mehrfach angezweifelt.
Als ich zur
Virusfrage Einzelheiten wissen wollte, versuchte mich eine Mitarbeiterin des
Landratsamtes durch einen massiven Verbalangriff an weiteren Fragen zu hindern:
Sie behauptete, dass ich damit die Bundesrepublik in Frage stelle (???) und sie
verwies auf hochrangige amerikanische Wissenschaftler im Hinblick auf die Frage
des Nachweises (dazu später mehr). Strafanzeige von Seiten des Bundesverbandes
Deutscher Rassegeflügelzüchter wurde angekündigt, mehrere Rücktrittsforderungen
wurden laut. Flugblätter zum Virus-Phantom lagen aus. Fernsehen und Presse waren
anwesend, die OTZ schrieb dazu unter „Der soll stempeln gehen“ -Amtstierarzt
Stephan Zschimmer steht drei Stunden im Kreuzfeuer der Geflügelhalter- einen
ausführlichen Bericht.
Die folgenden Angaben sind während dieser
Versammlung öffentlich gemacht worden:
Der
Tierseuchenverdacht (am 5.7.) sah lediglich so aus, dass eine einzelne Gans aus
einem Bestand von 10 Tieren gestorben war.
Alle anderen Tiere,
mit der das betroffene Tier 3 Wochen lang im gleichen Stall lebte, blieben
gesund. Allein aufgrund dieses Verdachtes wurden die nach amtstierarztlicher
Untersuchung auch 3 Tage später klinisch völlig gesunden Tiere umgehend getötet,
nicht etwa eingesperrt und beobachtet.
Weiterhin wurden
-bis jetzt allein aufgrund des unbestätigten Verdachtes (!)- 4 Personen (davon
mindestens 2 aus dem Behindertenheim) vorbeugend mit Tamiflu behandelt und auch
die Restriktionsgebiete wurden bereits ausgewiesen.
Am 6. Juli kam dann
die Information vom FLI, dass dieses „das hochpathogene aviäre Influenzavirus
H5N1 Typ Asia nachgewiesen“ hätte.
Bereits am Mittag
scheint das allerdings schon der Bundesrat in Berlin gewusst zu haben, denn da
fand eine Tagung zu Im- oder Export von Geflügel statt, ein „Vogelgrippefall“
wurde nach Aussage eines Vorstandsmitglieds der Geflügelzüchter dringend
gebraucht. Es wurde zugegeben, dass auch wirtschaftliche Erwägungen bei der
Entscheidung eine Rolle spielten.
Das zur Durchführung
der Keulung massiver „Druck von oben“ im Spiel war, wurde vom örtlichen
Vorsitzenden des Geflügelzüchtervereins bestätigt, der bei der Krisensitzung des
Tierseuchenkrisenstabes im Veterinäramt zugegen war. Er berichtete von mehreren
Anrufen, die nachdrücklich und hörbar den sofortigen Beginn der Keulungsaktion
verlangten.
Dass ihm als
ortskundigem und erfahrenem Tierhalter dort das Wort verboten wurde, führte
folgerichtig zu massiven Fehleinschätzungen bei der Planung und so folgte Panne
auf Panne:
Völlige
Fehleinschätzung des vorhandenen Bestandes, nicht eingewiesenes, zum Teil völlig
geflügelunkundiges Hilfspersonal, andererseits Tötungshelfer, die zu Hause
selbst Haustiere, sogar Geflügel halten (bei Seuchengefahr?), zu wenig und
offensichtlich auch noch das falsche Tötungsmittel (T61, darf nur nach
vorheriger Betäubung angewendet werden, worüber sich sogar tierärztliche
Kollegen öffentlich über die Zeitung wegen Tierquälerei beschwerten), teils zu
geringe Dosierung, falsches Spritzen der Tieropfer, deren Todeskampf nach
mehreren Aussagen um die 3 Minuten gedauert hat, wobei diese noch lange nach
Luft geschnappt und noch 3-4 mal den Kopf gehoben haben,
Tötung seltenen
Geflügels von der Roten Liste der geschützten Haustierrassen wie Vorwerkhühner,
und Tötung von verglast gehalteten Volierenvögeln von Lachtäubchen bis zu einem
Papagei, massives Polizeiaufgebot, z.B.12-15 Mann zum „in Schach halten“
eines einzelnen, 76 Jahre alten Geflügelzüchters, andererseits keinerlei
ärztliches Personal, falls einer der teilweise betagten Züchter oder Halter,
deren Lebenswerk vor ihren Augen zerstört wurde, ärztliche Hilfe benötigt hätte,
auf mehreren Höfen liegengebliebene Ampullen mit Resten des Tötungsgiftes, sowie
an den Tötungsplätzen zurückgelassene Blutlachen, die noch nach Tagen zu sehen
waren.
Alles in allem –
gäbe es hier wirklich eine übertragbare Krankheit,
wäre sie durch die durchgeführten Maßnahmen erst richtig verbreitet worden,
so die öffentliche Einschätzung von
Seiten direkt Betroffener, von denen nicht ein einziger zu Beginn oder gar vorab
eine Tötungsanordnung bekommen hatte. Erst als alles vorbei war, wurde die
amtliche Anordnung dann per Postwurfsendung nachgereicht!
Bei Tierhaltern, die nicht zu Hause waren, brach man
ein um die Tiere zu töten.
Das Aufgebot bestand
aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, der Polizei inclusive zusätzlicher
Einsatzgruppen aus umliegenden Städten, dem Technischen Hilfswerk und 8
Tierärzten. Der Krisenstab feierte (nach Aussagen von Augenzeugen!) in
Hoheneiche, die zuständige und mitverantwortliche Landrätin, Frau Phillipp
vergnügte sich derweil in Rudolstadt auf dem Tanz- und Folkfest.
Insgesamt eine
einerseits ohnehin nicht wirklich ernst genommene, andererseits aber völlig
überzogene Maßnahme, denn das offiziell vorgeschobene Tierseuchengesetz
(Hausgeflügel- Geflügelpestschutzverordnung §11) sieht erst einmal das
Einsperren des Geflügels, Beobachtung und Untersuchung der betroffenen
Geflügelbestände vor.
Das Gesetz bestimmt die Möglichkeit von
Ausnahmegenehmigungen für besonders wertvolle Tiere. Das Gesetz bestimmt, dass
das Töten das allerletzte Mittel und im
Übrigen nur eine Kann-Bestimmung ist!
Es wurde wiederholt behauptet, dass man keine andere
Wahl gehabt hätte, womit sich wiederum die Frage stellt, worin der Zwang
bestand? Das Gesetz bestimmt den Zwang zum
Töten nicht!
Auch die Begründung, dass eine vorherige Untersuchung zu teuer
gewesen wäre, greift nicht, denn teilweise boten Züchter sogar die persönliche
Kostenübernahme an, damit die Tiere nicht unnötig getötet werden.
Es wurde jedoch gleich zur härtesten Kann-Möglichkeit des
Seuchengesetzes gegriffen.
Alle Tiere wurden getötet. Es wurden aber nicht einmal die
simpelsten Vorsorgemaßnahmen gegen eine theoretische Ausbreitung ergriffen. Das
Lieferfahrzeug des Betriebes (die Wickersdorfer Behindertengemeinschaft also der
„Seuchenherd“ betreibt mehrere Handwerksbetriebe, u.a. eine Bäckerei) konnte
unmittelbar nach dem angeblichen Seuchenausbruch ohne Desinfektionsmatten oder
vergleichbare Maßnahmen in die ca. 15 km entfernte Stadt fahren und zum
internationalen (!) Tanz- und Folkfest das Gebäck ausliefern.
Vom Beginn der Aktion an hatten die acht betroffenen Dörfer zwei
Tage lang keine funktionierende Telekommunikation mehr. Keiner konnte mehr
anrufen oder angerufen werden. Die Entstörstelle der Telekom meinte, das könne
nicht sein.
Besonders Betroffene hatten eine ganze Woche kein
funktionierendes Telefon. Der Vorsitzende des Geflügelzüchtervereins zwei ganze
Wochen lang nicht.
Der anwesende Amtstierarzt, Herr Zschimmer, stand mit dem Rücken
zur Wand, die mindestens ebenso verantwortliche Landrätin, Frau Phillipp war gar
nicht erst erschienen, die Quittung zur nächsten Wahl wurde ihr öffentlich
angekündigt.
Soweit zur Versammlung.
Aber es gibt noch Weiteres, was bemerkenswert ist:
Eine zu meinem
Grundstück führende, ausgesprochen schwer erreichbare Telefonleitung wurde
gänzlich gekappt, ein größeres Stück Leitung herausgeschnitten.
Unmittelbar nach der
Aktion wurde zufällig (?) die einzige Verbindungsstraße nach Schmiedefeld wegen
Baumaßnahmen gesperrt. Auch in die andere Richtung setzten plötzlich
Baumaßnahmen mit Straßensperrung in Saalfeld ein. Weitere Baustellen mit
halbseitiger Sperrung sprossen rundum aus dem Boden. Nach Bad-Blankenburg,
Sitzendorf, Richtung Mellenbach, und von Blakenburg nach Watzdorf, man kam kaum
noch durch. Die Dörfer wären ohne weiteres von der Außenwelt abzuschneiden
gewesen.
Der Verdacht auf
mögliche Absichten im Hinblick auf Quarantäne wurde geäußert, bestätigte sich
aber zum Glück nicht.
Im Nachhinein kann man dennoch davon ausgehen, dass
hier vermutlich eine größere Aktion geplant war,
denn Tamiflu für ganz Wickersdorf war bereits
eingelagert.
Verständlicherweise
will die Kontaktperson für diese Information keinesfalls benannt werden.*
Die Behinderten
machten kurze Zeit nach dieser Aktion und obwohl einige von ihnen Tamiflu
bekamen, Urlaub in Polen. Schon vorher war tagelang niemand dort zu erreichen.
Erst durch persönliches Aufsuchen der Einrichtung konnte jemand den
Verantwortlichen dort Informationsmaterial bringen.
Der zunehmenden
Informationsdichte ist es möglicherweise zu verdanken, dass die eingesetzte
Verabreichung von Tamiflu nach beginnender Erkrankung der Betroffenen (Übelkeit,
Schwindelgefühle, usw., sog. Nebenwirkungen) umgehend wieder abgebrochen wurde.
Auch hier will die Quelle keinesfalls benannt werden.*
Im Zuge der
Recherchen wurde auch, wie bei der Versammlung unfreiwillig angeregt, ein
hochrangiger amerikanischer Wissenschaftler kontaktiert: Dr. Kary Mullis, der
für die Erfindung der PCR-Methode den Nobelpreis für Chemie 1993 bekam, denn die
PCR-Methode wurde von Amtstierarzt Zschimmer als Nachweismethode für das
„Vogelgrippevirus“ H5N1 benannt.
Dr. Kary Mullis
wurden die hiesigen Geschehnisse geschildert und er wurde um eine Stellungnahme
gebeten, bezüglich der Verwendbarkeit der von ihm entwickelten Methode zum
Nachweis eines Virus.
Dr. Kary Mullis
teilte den Betroffenen sein Bedauern über diese in zivilisierten Ländern absolut
unübliche Maßnahme einer Massentötung ohne vorherigen Positivbefund mit. Diese
beträfen gewöhnlich auch ohne weiteres austauschbare Bestände.
Was hier passierte, verglich er mit Gestapo
Methoden, von denen er angenommen hatte, dass diese in Deutschland verschwunden
wären. Danke für den Vergleich, wir
hätten es nicht gewagt.
Zur PCR-Methode schreibt er:
You stated that PCR cannot be used to prove the
existence of a virus, and that is correct. (Sie gaben an, dass
PCR nicht verwendet werden kann, um die Existenz
eines Virus zu beweisen, und das ist korrekt.)
Er geht definitiv
davon aus, dass ein Nachweis vorhanden sein muss um seine Methode anzuwenden.
In fact, I claim,
that once the appropriate background experiments have been done, PCR is an
excellent way to diagnose many conditions including infectious diseases.
(Tatsächlich
behaupte ich, dass, sobald die passenden Hintergrundexperimente erfolgt sind,
PCR ein ausgezeichneter Weg ist, viele Bedingungen einschließlich ansteckende
Krankheiten zu diagnostizieren.)
Diese Hintergrundexperimente liegen jedoch bis jetzt
nicht vor, jeder kann sich angesprochen
fühlen, den empirisch-wissenschaftlichen Beweis eines H5N1-Virus selbst bei den
zuständigen Stellen anzufordern,
ein Konsens reicht nicht.
Bis zum Tag der
Erstellung dieses Artikels wurde von offizieller Stelle kein Wort des Bedauerns
oder gar eine Entschuldigung vernommen, die Tierärztekammer nimmt den
Amtstierarzt in Schutz.
Die angekündigte
Nachkontrolle im Kontrollgebiet wurde trotz mehrfacher Hinweise auf die fehlende
Rechtfertigungsgrundlage ungerührt durchgeführt (ohne Positivbefund). Trotzdem
muss alles übrige Geflügel weiträumig nach wie vor im Stall bleiben. Einige
Halter haben im Interesse der leidenden Tiere bereits aufgegeben.
Die beiden
verantwortlichen Amtstierärzte Herr Zschimmer und Frau Schmoock wurden
aufgefordert, den Virusnachweis von Amts wegen zu überprüfen, entsprechendes
Informationsmaterial wurde ihnen übergeben, dies wurde dokumentiert.
Massive Proteste von
Seiten der Betroffenen und weiterer Bürger, mehrere offizielle Nachfragen nach
der Rechtfertigungsgrundlage des empirisch-wissenschaftlichen Virennachweises,
Aufrufe und Informationsblätter und eine Unterschriftensammlung durch die BI,
die von wachsendem Interesse und Verantwortungsbewußtsein der Bürger Zeugnis
ablegen, machten deutlich, dass nicht alles widerstandslos geschluckt wird, was
„von oben“ angeordnet wird.
Am 16.08.2007 fand
in Erfurt eine Demonstration der Geflügelzüchter mit ca. 500 Teilnehmern gegen
die sinnlose Tötung der Tiere statt.
* Personen sind der Autorin bekannt.
Frau Oeser (in Zusammenarbeit m. d. Bürgerinitiative
Vogelgrippe)
Kontakt für Interessierte an einem Erfahrungsaustausch:
Hans Skodowski, Volkmannsdorf, 036736-30082
Vera Schmidt, Volkmannsdorf, 036736-30006
Eva-Maria Oeser, bei Saalfeld, 03671-460687
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
zur Ergänzung:
(von Karl Krafeld)
Das Friedrich–Löffler-Institut, Greifswald / Insel
Riems, gesteht ein, dass das Vogelgrippe- Virus (H5N1) nicht
direkt,
sondern nur indirekt
nachgewiesen worden ist.
Nachdem insbesondere
in Baden-Württemberg, durch Bürgerinnen, an die zuständigen staatlichen Stellen
die Frage nach den empirischwissenschaftlichen Beweisen der als
Krankheitserreger behaupteten Viren gestellt worden war, gestanden Prof. Kimmig
und Dr. Pfaff vom Landesgesundheitsamt, auf einer Veranstaltung am 9.7.2002 in
Sulzbach bei Murrhardt ein, dass kein als Krankheitserreger behauptetes Virus
jemals direkt nachgewiesen worden ist. Sie behaupteten, die Viren wären indirekt
nachgewiesen worden.
Am 22.11.1996 gestand die Leiterin des
Gesundheitsamtes Dortmund, Frau Dr. Düsterhaus, ein, dass das behauptete
AIDS-Virus HIV niemals direkt,
sondern nur indirekt
nachgewiesen worden ist.
Mit Datum vom
16.3.2006 gestand das Bayerische Landesamt für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit (Dr. Dr. Rinder) ein, dass es keine Behörde benennen
kann, die für eine Beweis- Führung zuständig ist, die für oder gegen die
Existenz von Viren spricht.
Nur wer informiert ist, kann unerschrocken reagieren!
|