Behördenwillkür
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Blauzungenkrankheit ???

Hier entsteht die Seite Behördenwillkür und -ignoranz.

Erfahrungsgemäß stehen im Falle von oben angeordneter Maßnahmen die unteren Behörden allen Argumenten, Beschwerden und sogar Nachfragen von Bürgern äußerst ignorant oder doch zumindest nicht gerade einsichtig gegenüber.

Notfalls hilft hier auch ein Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage von Bundesbehörden seit 1990, speziell auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, da die Neuen Bundesländer dem Einigungsvertrag nicht beitreten konnten - es gab sie noch nicht zum Beitrittsdatum.

Weiterhin juristisch unmöglich ist der Beitritt zu einem bereits aufgelösten Geltungsbereich, denn der Beitritt erfolgte gemäß dem alten Artikel 23 Grundgesetz, welcher damals die alten Bundesländer als Geltungsbereich umfasste. Dieser Artikel war zum Beitrittszeitpunkt rechtmäßig aufgehoben, das wurde  im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.09.1990 veröffentlicht (S.885 und 890) und erlangte Wirksamkeit zum 29.09.1990, das war also einige Tage vor dem angeblichen Beitritt am 03.10.1990, die ganze Sache ist also ein riesiger Volksbetrug.

 


       
 

 

 

Wenn ein Gesetz keinen Geltungsbereich (mehr) hat, dann ist es juristisch ungültig, dazu gibt es Grundsatzurteile vom Bundesverwaltungsgericht, z.B. hier: 

Gesetzte ohne Geltungsbereich verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Seit 1990 arbeiten die Bundesbehörden also auf der Basis von Gewohnheitsrecht weiter und das ist Körperschaften des Öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht gestattet, Behörden und Beamte haben sich an geltendes Recht zu halten. vgl.z.B.: BBG § 56.

Bewährt hat sich z.B. folgende Aufforderung an zudringliche Behörden:

Die BRD ist gemäß Urteil des BVerfG vom 31. Juli 1973, Akz: 2 BvF 1/73 nach dem Geltungsbereich des Grundgesetzes definiert und durch die Streichung des Geltungsbereiches für das Grundgesetz samt dem Grundgesetz und allen ihren Gesetzbüchern seit dem 18. Juli 1990 um 0.00 Uhr MESZ erloschen.

(BGBI. 1990, Teil II, S. 885, 890, 23.09.1990 Akz: 17, 192-DVBI 1964, 147)

Der Verweis auf einen Geltungsbereich des Grundgesetzes in der Präambel ist nicht anzuerkennen, da Präambeln nicht unmittelbar rechtswirksam sind.

Dazu: Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck München 2002
„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen!

Gesetzte ohne Geltungsbereich verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot.

Daraus ergibt sich, dass Sie für Ihr Handeln keinerlei Rechtsgrundlage besitzen (eine Privatperson, die auf der Grundlage von Gewohnheitsrecht handelt, ist nicht befugt irgendwelche hoheitlichen Maßnahmen einzuleiten oder durch andere vornehmen zu lassen).

Deshalb haben sie im Falle weiterer strafbarer Handlungen zu gegebener Zeit mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ich bitte um eine stichhaltige Widerlegung der von mir aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchierten Informationen.

Sofern Sie die von mir aufgeführten Informationen nicht widerlegen können und auf diesen Brief nicht antworten, gehe ich davon aus, dass die Ausführungen von Ihrer Seite als rechtlich anerkannt gelten.

Ich gebe Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen.

mit freundlichen Grüßen!

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Man sollte also zumindest nach der gültigen Rechtsgrundlage fragen, denn Bundesrecht (welches noch das Besatzungsrecht enthält) ist seit 1990 nicht mehr anzuwenden, was aber nicht heißt, daß es nicht doch gewaltsam durchgesetzt würde - aber Gewalt schafft bekanntlich kein Recht.

Gültig ist auf deutschem Boden das deutsche Recht, die BRD handelt laut einem Grundsatzurteil (Beschluß des OLG Stuttgart vom 25.04.2006, Geschäftszeichen 4Ws 98/06) lediglich nach gegenwärtigem Recht, alle Wunschgesetze der Pharmarepublik BRD entsprechen diesem Recht, es ist also an uns, auf unser Landesrecht zu pochen - es gibt es noch, das deutsche Recht, ebenso wie es noch eine deutsche Verfassung gibt, die NICHT mit dem Grundgesetz identisch ist, auf die sogar im GG Bezug genommen wird.

Die Besatzung ist spätestens seit 1990 aufgehoben und man lese die Feinheiten in bestimmten Verträgen, es wird zwischen der Bundesrepublik und Deutschland unterschieden!

Deutschland als Ganzes ist nicht die BRD, diese bestand lediglich aus den 3 Westzonen, die entgegen den UN-Vorgaben, also völkerrechtswidrig eingerichtet wurden. Die BRD beschränkte ihren Hoheitsbereich ausschließlich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft bestätigt, siehe obiges Schreiben, dort ist die Fundstelle.

Die von den Alliierten damals eingerichteten Grenzen Deutschlands sind die von 1937, so stehen sie bis heute z.B. im Bundesbeamtengesetz, vgl dort § 185.

Und warum nun ausgerechnet 1937? Weil Deutschland damals noch erheblich größer war und ein Teil des deutschen Gebietes wurde nie von den Alliierten besetzt.

Bis heute existieren Formulierungen in Vertragswerken, die davon ausgehen, daß die endgültigen Regellungen bis zum Freiedensvertrag mit Deutschland (den es bis heute nicht gibt) aufgeschoben sind.

Bis heute wird davon ausgegangen, daß es Deutsche gibt, die der Herrschaftsgewalt der BRD unterliegen - also gibt es auch welche, die es nicht tun.

Es ist also eine gewisse (auf Unwissen beruhende) Freiwilligkeit, wenn man sich wiederstandslos der Herrschaftsgewalt der BRD-Behörden unterwirft / aussetzt, also alles akzeptiert, was die sich aushecken.

In der Praxis sitzen diese leider noch solange am längeren Hebel, wie die Masse des Volkes nichts von dem an ihm begangenen Betrug weiß.

Wie seit der sogenannten Wiedervereinigung eine fast beispiellose Ausplünderung des Volksvermögens stattfindet, so wird mit dem Ausverkauf aller Rechte weitergemacht zugunsten ausschlichßlich wirtschaftlich orientierter Interessen.

Die Pharmaindustrie beeinflußt den aktuellen Gesetzgeber in einem für einen wirklichen Rechtsstaat unmöglichen Maße.

Es geht nach dem Profit und nicht nach der Gesundheit - man sieht es wo man hinschaut. Ein krankes Volk ist profitträchtig, nicht ein gesundes und mit unseren Hautieren ist es ebenso.

Pharmainformationen sind zumeist Werbung und da darf gelogen werden, daß sich die Balken biegen, das ist seit Pasteur (dessen Betrug anhand seiner Tagebücher offenbar wurde) üblich in der Branche.