Blauzungenkrankheit ???
Hier entsteht die Seite
Behördenwillkür und -ignoranz.
Erfahrungsgemäß stehen im Falle
von oben angeordneter Maßnahmen die unteren Behörden allen Argumenten,
Beschwerden und sogar Nachfragen von Bürgern äußerst ignorant oder doch
zumindest nicht gerade einsichtig gegenüber.
Notfalls hilft hier auch ein
Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage von Bundesbehörden seit 1990, speziell
auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, da die Neuen Bundesländer dem
Einigungsvertrag nicht beitreten konnten - es gab sie noch nicht zum
Beitrittsdatum.
Weiterhin juristisch unmöglich
ist der Beitritt zu einem bereits aufgelösten Geltungsbereich, denn der Beitritt
erfolgte gemäß dem alten Artikel 23 Grundgesetz, welcher damals
die alten Bundesländer als Geltungsbereich umfasste. Dieser Artikel war zum
Beitrittszeitpunkt rechtmäßig aufgehoben, das wurde im
Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.09.1990 veröffentlicht (S.885 und 890)
und erlangte Wirksamkeit zum 29.09.1990, das war also einige Tage vor dem
angeblichen Beitritt am 03.10.1990, die ganze Sache ist also ein riesiger
Volksbetrug.
Wenn ein Gesetz keinen
Geltungsbereich (mehr) hat, dann ist es juristisch ungültig, dazu gibt es
Grundsatzurteile vom Bundesverwaltungsgericht, z.B. hier:
Gesetzte ohne
Geltungsbereich verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot. Jedermann muß, um sein
eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen
Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das
hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes
gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964,
147)!
Seit 1990 arbeiten die
Bundesbehörden also auf der Basis von Gewohnheitsrecht weiter und das ist
Körperschaften des Öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht gestattet, Behörden
und Beamte haben sich an geltendes Recht zu halten. vgl.z.B.: BBG § 56.
Bewährt hat sich z.B. folgende
Aufforderung an zudringliche Behörden:
Die BRD
ist gemäß Urteil des BVerfG vom 31. Juli 1973, Akz: 2 BvF 1/73 nach dem
Geltungsbereich des Grundgesetzes definiert und durch die Streichung des
Geltungsbereiches für das Grundgesetz samt dem Grundgesetz und allen ihren
Gesetzbüchern seit dem 18. Juli 1990 um 0.00 Uhr MESZ erloschen.
(BGBI.
1990, Teil II, S. 885, 890, 23.09.1990 Akz: 17, 192-DVBI 1964, 147)
Der
Verweis auf einen Geltungsbereich des Grundgesetzes in der Präambel ist nicht
anzuerkennen, da Präambeln nicht unmittelbar rechtswirksam sind.
Dazu:
Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck München 2002
„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext
vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht
beigemessen!
Gesetzte
ohne Geltungsbereich verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot.
Daraus
ergibt sich, dass Sie für Ihr Handeln keinerlei Rechtsgrundlage besitzen (eine
Privatperson, die auf der Grundlage von Gewohnheitsrecht handelt, ist nicht
befugt irgendwelche hoheitlichen Maßnahmen einzuleiten oder durch andere
vornehmen zu lassen).
Deshalb
haben sie im Falle weiterer strafbarer Handlungen zu gegebener Zeit mit zivil-
und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ich
bitte um eine stichhaltige Widerlegung der von mir aus öffentlich zugänglichen
Quellen recherchierten Informationen.
Sofern
Sie die von mir aufgeführten Informationen nicht widerlegen können und auf
diesen Brief nicht antworten, gehe ich davon aus, dass die Ausführungen von
Ihrer Seite als rechtlich anerkannt gelten.
Ich gebe
Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen.
mit
freundlichen Grüßen!
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Man sollte also zumindest nach
der gültigen Rechtsgrundlage fragen, denn Bundesrecht (welches
noch das Besatzungsrecht enthält) ist seit 1990 nicht mehr anzuwenden, was aber
nicht heißt, daß es nicht doch gewaltsam durchgesetzt würde - aber Gewalt
schafft bekanntlich kein Recht.
Gültig ist auf deutschem Boden
das deutsche Recht, die BRD handelt laut einem Grundsatzurteil (Beschluß des OLG
Stuttgart vom 25.04.2006, Geschäftszeichen 4Ws 98/06) lediglich nach
gegenwärtigem Recht, alle Wunschgesetze der Pharmarepublik BRD
entsprechen diesem Recht, es ist also an uns, auf unser Landesrecht zu pochen -
es gibt es noch, das deutsche Recht, ebenso wie es noch eine deutsche Verfassung
gibt, die NICHT mit dem Grundgesetz identisch ist, auf die sogar im GG Bezug
genommen wird.
Die Besatzung ist spätestens seit
1990 aufgehoben und man lese die Feinheiten in bestimmten Verträgen, es wird
zwischen der Bundesrepublik und Deutschland unterschieden!
Deutschland als Ganzes
ist nicht die BRD, diese bestand lediglich aus den 3 Westzonen, die
entgegen den UN-Vorgaben, also völkerrechtswidrig eingerichtet wurden. Die BRD
beschränkte ihren Hoheitsbereich ausschließlich auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes! Das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft
bestätigt, siehe obiges Schreiben, dort ist die Fundstelle.
Die von den Alliierten damals
eingerichteten Grenzen Deutschlands sind die von 1937, so stehen sie bis heute
z.B. im Bundesbeamtengesetz, vgl dort § 185.
Und warum nun ausgerechnet 1937?
Weil Deutschland damals noch erheblich größer war und ein Teil des deutschen
Gebietes wurde nie von den Alliierten besetzt.
Bis heute existieren
Formulierungen in Vertragswerken, die davon ausgehen, daß die endgültigen
Regellungen bis zum Freiedensvertrag mit Deutschland (den es bis heute nicht
gibt) aufgeschoben sind.
Bis heute wird davon ausgegangen,
daß es Deutsche gibt, die der Herrschaftsgewalt der BRD unterliegen - also gibt
es auch welche, die es nicht tun.
Es ist also eine gewisse (auf
Unwissen beruhende) Freiwilligkeit, wenn man sich wiederstandslos der
Herrschaftsgewalt der BRD-Behörden unterwirft / aussetzt, also alles akzeptiert,
was die sich aushecken.
In der Praxis sitzen diese leider
noch solange am längeren Hebel, wie die Masse des Volkes nichts von dem an ihm
begangenen Betrug weiß.
Wie seit der sogenannten
Wiedervereinigung eine fast beispiellose Ausplünderung des Volksvermögens
stattfindet, so wird mit dem Ausverkauf aller Rechte weitergemacht zugunsten
ausschlichßlich wirtschaftlich orientierter Interessen.
Die Pharmaindustrie beeinflußt
den aktuellen Gesetzgeber in einem für einen wirklichen Rechtsstaat unmöglichen
Maße.
Es geht nach dem Profit und nicht
nach der Gesundheit - man sieht es wo man hinschaut. Ein krankes Volk ist
profitträchtig, nicht ein gesundes und mit unseren Hautieren ist es ebenso.
Pharmainformationen sind zumeist
Werbung und da darf gelogen werden, daß sich die Balken biegen, das ist seit
Pasteur (dessen Betrug anhand seiner Tagebücher offenbar wurde) üblich in der
Branche.
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